Auf H. P. Lovecrafts Spuren: Verbotene Bücher

Wissen so mächtig, gebannt auf Papier.
Kräfte so schrecklich, lauern hier.
Von verruchtem Geist, in gieriger Hast.
Die Formeln des Grauens hervorgebracht.

Die Säulen der Erde, im kalten Feuer gefangen.
Die Sterne sie fallen, der Himmel vergangen.
Ein verzehrender Kataklysmus, unwiderruflich setzt ein.
Gefangen auf ewig, in der alten Götter Pein.

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Details:
Die Namen von verbotenen Büchern wie dem Necronomicon, Culte des Ghules oder von Juntz‘ Schreckliche Kulte sind untrennbar mit dem Cthulhu-Mythos und seinem Schöpfer H. P. Lovecraft verbunden. Sie dienen nicht nur dazu, den Geschichten um die Großen Alten einen authentischen Charakter zu verleihen, sondern lassen schon allein beim Klang ihres Namen die Sinne des Lesers erbeben und fröstelnde Gedanke an das unheilvolle Wissen, welches zwischen ihren Seiten schlummert, in ihm aufsteigen.

Den Geschichtenwebern ist es bereits mit Metamorphosen und Die Klabauterkatze gelungen, den lovecraftschen Kosmos um einige weitere Facetten des amorphen Grauens zu bereichern. Dennoch lauern noch viele Geheimnisse der Großen Alten in blasphemischen Büchern verborgen und warten darauf, von talentierten Autoren erweckt zu werden!

Zusammen mit dem Verlag Torsten Low suchen Thomas Backus, Eric Hantsch, Nina Horvath und Sabrina Hubmann nach Geschichten, in denen die dunkle Macht verruchten Wissens aus eben jenen unheiligen Schriftwerken die Großen Alten erneut auf Erden wandeln lässt.



Allgemeine Bedingungen:

-Alle Geschichten müssen der Phantastik zugehörig sein und den lovecraftschen Kosmos berücksichtigen. Ein direkter Bezug zu den Großen Alten ist jedoch nicht zwingend.

-Jeder Autor darf maximal zwei Geschichten einreichen.

-Beiträge, in denen Gewalt und Pornographie in sinnloser Folge und ohne im Kontext der Geschichte zu stehen, Verwendung finden, werden disqualifiziert.

-Die einzureichenden Beiträge dürfen bisher weder als Print, noch in digitaler Form, egal in welcher, veröffentlicht worden sein.

-Wir erwarten, dass die Autoren die Bedeutung der verbotenen Bücher des lovecraftschen Mythos explizit in ihren Texten beachten, es aber im Vordergrund steht, neue blasphemische Schriften zu erfinden und in Verbindung mit der Geschichte zu setzen!

-Wir wollen keine Fan-Fiction, also Geschichten, die andere mythosbezogene Werke wie z.B. Der Hexer berühren, deren Motive oder Elemente verwenden, sondern Werke, die allein von euren Ideen inspiriert sind! Je origineller eure Texte sind, desto eher werden sie uns begeistern!



Formale Bedingungen:

-Die Texte sollten einen Umfang von 5.000 bis 50.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) haben.

-Die Einsendungen müssen in neuer Rechtschreibung verfasst sein und als .rtf (Rich Text Format) vorliegen.

-Verwendung nur von Times New Roman, Schriftgröße 12, 1,5facher Zeilenabstand.

-Bei technischen Verstößen werden wir die Geschichten nicht annehmen.

-Bitte fügt eurer Einsendung eine Kurzbiographie sowie eure Kontaktdaten (Realname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail) bei.



Einsendungen werden bis zum 31. Oktober 2013 unter:

lovecraft@verlag-torsten-low.de

entgegen genommen.



Honorar:

Sowohl die Teilnahme an der Ausschreibung als auch die Veröffentlichung in der Anthologie sind kostenlos. Auch sonst entstehen keinerlei Verpflichtungen. Es wird für jedes verkaufte Buch ein Gesamthonorar von 10 % vom Verkaufspreis ausgezahlt. Dieses Honorar wird nach einem Seitenschlüssel auf alle veröffentlichten Autoren aufgeteilt. Für jedes verkaufte E-Book wird ein Gesamthonorar von 25 % vom Verkaufspreis ausgezahlt. Auch dieses Honorar wird nach einem Seitenschlüssel auf alle veröffentlichten Autoren aufgeteilt.

Des Weiteren erhält jeder angenommene Autor ein Freiexemplar und kann weitere Exemplare der Anthologie zum Autorenrabatt erwerben (30% Rabatt auf den Ladenverkaufspreis). Der Autor ist weder zur Abnahme von Büchern noch zur Vermarktung verpflichtet.



Rechtliches:

Mit Einreichung seiner Geschichte erklärt sich der Teilnehmer mit den Bedingungen dieser Ausschreibung in allen Punkten einverstanden. Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung. Kriterium für eine Veröffentlichung ist die Qualität des Textes. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.







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